Kindergroßtagespflege 12 Zehntel

Existenzbedrohnung für Kindergroßtagespflegen durch Paragraph 19 NKiTaG ! Das Gesetz bringt die selbständigen Kindertagespflegepersonen in finanzielle Bedrängnis, auch hier müssen die laufenden Kosten, vor allem die gestiegenen Energiekosten selbst gedeckt werden. In dem neuen Gesetz heißt es im Paragraph 19, dass die Großtagespflegen mit pädagogischer Fachkraft nur noch 8 Kinder gleichzeitig betreuen dürfen, wenn unter den Kindern mehr als 3 Kinder unter 2 Jahre sind. Das Gesetz entspricht nicht der Lebenswirklichkeit. Die Eltern gehen in der Regel nach 14 Monaten Elternzeit wieder in den Beruf zurück und suchen dann einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Rund 60 Kindergroßtagespflegen in Niedersachsen kämpfen um den Erhalt der Plätze und damit auch um ihre Existenz!